Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand des Vertrages
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von ROLDIN, Inh. Dinesh Dabholkar, Hauptstraße 163 in 79576 Weil am Rhein, nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunde zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, können in mündlicher und schriftlicher Form vereinbart werden.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4. Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Webdesign und Printmedien. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Angeboten, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen der Agentur.
1.5. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
1.6. Die Agentur ist berechtigt, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags
2.1. Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden der Agentur auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden der Agentur mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt die Agentur über den Inhalt des Briefings ein Rebriefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Rebriefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Rebriefing nicht innerhalb von 5 Werktagen Tagen widerspricht.
2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile können in mündlicher und/oder schriftlicher Form erfolgen. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
2.3. Ereignisse höherer Gewalt und/oder technische Probleme (z. B. Providerausfall) berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.
3.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.3. Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden. Eine solche Vereinbarung bedarf der Schriftform.
3.4. Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
3.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.
3.6. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
4. Vergütung
4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels, können bankübliche Zinsen sowie Mahngebühren berechnet werden, falls nach einer Zahlungserinnerung per E-Mail, Telefon, Fax oder Post und einer weiteren durch die Agentur gesetzten Frist nicht gezahlt wurde. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
4.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.
4.3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
4.4. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die Agentur dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.
4.5. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
5. Zusatzleistungen
5.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
6. Geheimhaltungspflicht der Agentur
6.1. Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
7. Pflichten des Kunden
7.1. Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung und erstellt für sich zur Datensicherung entsprechende Kopien. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages und ggf. künftigen Aufträgen des Kunden genutzt. Eine Rückgabe nach Beendigung des Auftrages an den Kunden erfolgt nicht. Die Agentur haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten und/oder Unterlagen.
7.2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.
8. Gewährleistung und Haftung der Agentur
8.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts, der speziellen Werberechtsgesetze oder sonstige Gesetze verstoßen. Die Agentur kann auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde handelt ausdrücklich auf eigenen Wunsch und stellt somit die Agentur grundsätzlich von Ansprüchen Dritter frei. Erachtet die Agentur für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Agentur die Kosten hierfür der Kunde.
8.2. Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
8.3. Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt, auf den einmaligen Ertrag der Agentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt.
8.4. Die Verfügbarkeit bestimmter Domainnamen kann durch die Agentur nicht gewährleistet werden. Ebenso übernimmt die Agentur keine Haftung für die zeitweise Nichterreichbarkeit der gehosteten Domain und/oder weiterer Online-Tools von Drittanbietern. Eine suchmaschinenoptimierte Anmeldung durch die Agentur erfolgt nach besten Möglichkeiten. Eine Garantie für den Erfolg und Nutzen wird nicht übernommen.
8.5. Die Agentur nimmt die Übertragung der Daten auf den Providerserver nach besten Möglichkeiten vor. Eine Garantie, dass alle Funktionalitäten auf dem Server ausführbar sind, wird seitens der Agentur nicht übernommen. Nach Übertragung auf den Server hat sich der Kunde umgehend von der Ordnungsmäßigkeit der gehosteten Seiten zu überzeugen. Sobald anschließend durch den Kunden selbst oder durch Dritte Veränderungen vorgenommen werden, wird die Haftung der Agentur für alle gehosteten Daten ausgeschlossen.
9. Verwertungsgesellschaften
9.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
10. Leistungen Dritter
10.1. Von der Agentur eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Agentur eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
10.2. Der Kunde verpflichtet sich, die einmaligen und laufenden Kosten von Drittanbietern (z. B. Providerkosten, Internet-Tools, etc.) fristgerecht zu bezahlen.
11. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
11.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
12. Media-Planung und Media-Durchführung
12.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet die Agentur dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
12.2. Die Agentur ist bemüht, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zu geben.
12.3. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur entsteht dadurch nicht.
13. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
13.1. Der Vertrag tritt durch mündlichen oder schriftlichen Auftrag (z. B. E-Mail, Fax, Post, etc.) des Kunden in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung seitens der Agentur aus wichtigem Grund (z. B. Geschäftsaufgabe) bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
14. Streitigkeiten
14.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
15.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
15.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Weil am Rhein.
15.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
Weil am Rhein, 3. März 2007
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